Augenarzt-Check für Verkehrsteilnehmer

Beeinträchtigtes Sehvermögen – eine unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr

Jeder Autofahrer ist für die Sicherheit im Straßenverkehr selbst verantwortlich.


Notwendige Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist ein optimales Sehvermögen. 90% aller Informationen aus dem Straßenverkehr leiten unsere Augen an das Gehirn weiter, damit wir schnell reagieren, richtig bremsen, ausweichen oder abbiegen können.

Den Führerschein erwirbt man in der Regel in jungen Jahren, und die im Sehtest geprüften Voraussetzungen - eine Tagessehschärfe von mindestens 70% auf beiden Augen - erfüllt fast jeder. Wir vertrauen darauf, dass es immer so bleibt. Aber mit zunehmendem Alter, etwa ab 40 Jahren, schleichen sich langsam und meist unbemerkt Sehmängel ein; und das betrifft nahezu alle verkehrsrelevanten Sehfunktionen.

In besonderem Maße gilt dies für das Sehvermögen in der Dämmerung und die Blendungsempfindlichkeit. Durch eine altersbedingte Eintrübung der optischen Medien des Auges, speziell der Linsen, entsteht Streulicht im Auge und damit vermindert sich der Kontrast der Netzhautbilder. Dies hat zur Folge, dass Objekte mit mäßigem oder schlechtem Kontrast, wie sie im Straßenverkehr häufig vorkommen, noch schlechter erkannt werden können, als dies bei normaler Sehtüchtigkeit der Fall ist.

Aber auch krankheitsbedingte Einschränkungen des Gesichtsfeldes werden von den Autofahrern nicht oder erst zu spät bewusst zur Kenntnis genommen, solange noch eine brauchbare zentrale Sehschärfe vorhanden ist. Hier liegen die Ursachen dafür, dass, wie die Unfallstatistiken zeigen, ältere Kraftfahrer in komplexen Verkehrssituationen und bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen in Probleme geraten.

Im Gegensatz zu den vom Gesetz vorgeschriebenen turnusgemäßen Pflichtprüfungen für die Inhaber höherer Führerscheinklassen wird ein obligatorischer Wiederholungssehtest für die Inhaber einer Fahrerlaubnis für Personenwagen oder Motorräder in der EU und damit auch in Deutschland nicht verlangt. Damit wird an die Einsicht der Bürger appelliert und dem Verantwortungsbewusstsein des mündigen Verkehrsteilnehmers gegenüber staatlicher Bevormundung der Vorzug gegeben.