Orthoptik - Sehschule

Was versteht man unter dem Begriff „Sehschule"?

Unter „Sehschule“ oder „Orthoptik“ versteht man Einrichtungen in Augenpraxen, Krankenhäusern, Universitäts-Augenkliniken und Sondereinrichtungen, in denen Orthoptistinnen oder Orthoptisten in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Berufen Bewegungsstörungen der Augen, Schielen mit und ohne Doppelbildern, Augenzittern, Sehschwächen und alle damit zusammenhängenden Krankheitsbilder untersuchen und behandeln.

Wer sind Orthoptistinnen?

Der Beruf der Orthoptistin gehört zur Gruppe der medizinischen Fachberufe im Gesundheitswesen.

Es ist die Aufgabe der Orthoptistin, bei der Verhütung (Prävention), der Erkennung (Diagnose) und der Behandlung (Therapie) von Schielerkrankungen (Strabismus), Sehschwächen (Amblyopie) und des Augenzitterns (Nystagmus) sowie deren Folgen mitzuwirken.

Dazu stehen der Orthoptistin unterschiedliche Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Wer braucht die Sehschule und wann ist eine Vorstellung in der Sehschule sinnvoll?

Das Sehen und die Zusammenarbeit beider Augen entwickeln sich in den ersten Lebensmonaten, sind allerdings bis zum Alter von etwa 8 Jahren verstärkt störungsanfällig. Daher ist eine Vorstellung in der Sehschule bei Kindern sinnvoll, wenn:

  • eine familiäre Vorbelastung vorliegt (z. B. hohe Kurz-/Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung oder Schielerkrankung): Vorstellung im Laufe der ersten Lebensjahre empfehlenswert (auch, wenn das Kind selbst unauffällig erscheint)
  • z. B. folgende Auffälligkeiten vorliegen: Schielen, Doppelbilder, Augenzittern, auffällige Kopfhaltung, Zuhalten eines Auges, häufiges Blinzeln, Zusammenkneifen der Augen, Vorbeigreifen, häufiges Stolpern/Anstoßen, Lesen „mit der Nase“, Leseschwierigkeiten, häufige Kopfschmerzen, Verschwommensehen etc.

Auch wenn keine der eben beschriebenen Punkte zutreffen, ist eine Vorstellung in der Sehschule noch vor der Einschulung sinnvoll, da es versteckte Fehlsichtigkeiten und Schielformen gibt, die durch eine spezialisierte Untersuchung erkannt werden können. Je früher ein Schielen und/oder eine Sehschwäche entdeckt und behandelt werden, umso erfolgreicher können Dauerschäden vermieden werden.

Bei Jugendlichen und Erwachsenen ist eine Vorstellung in der Sehschule sinnvoll, wenn Auffälligkeiten wie z. B.

  • ein Schielen, Doppelbilder, Verschwommensehen/Kopfschmerzen (trotz bestmöglicher Brille und ohne organische Ursache), Beschwerden bei der Bildschirmarbeit, Augenzittern etc. vorliegen
  • oder bestimmte Allgemeinerkrankungen, wie z. B. Morbus Basedow vorliegen

Außerdem werden in der Sehschule Patienten aller Altersgruppen mit Sehbehinderungen (z. B. durch organische Ursachen) oder Sehstörungen nach Hirnschädigungen untersucht.

Orthoptische Diagnostik

  • Überprüfung des beidäugigen Sehens (räumliches Sehen)
  • Überprüfung der Augenstellung auf das Vorhandensein eines Schielens
  • Überprüfung auf das Vorliegen einer Kopfzwangshaltung für die Ferne und die Nähe
  • Überprüfung des Fixationsverhaltens
  • Überprüfung auf Fehlsichtigkeiten (Kurz-/Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung)
  • Überprüfung der Sehschärfe bei Kindern
  • Überprüfung von Trennschwierigkeiten
  • Überprüfung der Naheinstellung (Akkommodation) und der Konvergenz (das Aufeinanderzubewegen der Augen in der Nähe)
  • Überprüfung der Augenbeweglichkeit, Ausschluss eines Augenzitterns (Nystagmus)