Eignungsgutachten und -bescheinigungen
Für einige Berufe fordern die künftigen Arbeitgeber schon bei der Bewerbung eine augenärztliche Bescheinigung z. B. über die Sehschärfe oder das Farbensehen.
Termine für diese Untersuchungen sind kurzfristig zu erhalten.
Die Untersuchung und das Erstellen der Bescheinigung werden dem Bewerber nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt.
